Kegelbrüder auf Mallorca - Brandstiftung?

Was die Kegelbrüder im schlimmsten Fall erwarten könnte, ist kein Zuckerschlecken. Denn das spanische Recht sieht für Brandstiftung eine Strafe zwischen zehn und 20 Jahren vor. Wichtig ist hierbei die Unterscheidung von Vorsatz und Fahrlässigkeit. „Die Tatbeteiligung muss ermittelt werden. Und dazu führen solche Argumente wie Beteiligung, Vorsatz, Fahrlässigkeit“, erklärt Arno Meuser im RTL-Interview. „Das wird natürlich ermittelt. Wenn jemand einen glühenden Zigarettenschnipsel vom Dach wirft, klingt das schon deutlich nach Fahrlässigkeit.“

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Bildquelle: flm, dpa, Clara Margais / RTL Artikel

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