Dienstag, 9.05 Uhr. Eine herzige Umarmung, ein Küsschen auf beide Wangen. Arno Meuser wusste bereits, was auf seine Mandantin Sylvia Rüggeberg am letzten Verhandlungstag im sogenannten Mallorca-Mord-Prozess zukommem wird und begrüßte sie dementsprechend mitfühlend. Zu den Plädoyers und zur Urteilsverkündung war der auf Mallorca zugelassene Anwalt erneut nach Wuppertal gejettet und erlebte, dass der Tod der Tochter seiner Mandantin, der 15jährigen Stefanie Rüggeberg am 1. August 2002 in El Arenal, nicht mit einer Strafe wegen Mordes, sondern nur wegen Körperverletzung mit Todesfolge geahndet werden sollte. Mit neuneinhalb Jahren Freiheitsstrafe statt lebenslänglich.